Corona-Hilfen

Überblick

Wichtige Corona-Hilfen und Infos für Unternehmen

Liebe Gifhornerinnen und Gifhorner,
Einzelhändlern, Klein- und Familienunternehmen, Dienstleistern und Freischaffenden brechen derzeit die Aufträge und Umsätze weg. Viele berufliche Existenzen sind bedroht. Und viele Menschen stellen sich die Fragen: Wie wird die Fußgängerzone und der Einzelhandel im Stadtgebiet nach der Corona-Krise aussehen? Gibt es dann noch meine Lieblingsboutique, mein Lieblingscafé oder den Friseur meines Vertrauens?

Wir halten wichtige Informationen für Sie auf dieser Seite bereit!

Corona-Hilfen

Information zum Start Überbrückungshilfe III

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten.

Information zum Start ÜBH III »

Die Corona November- und-Dezemberhilfe: Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt alle, deren Betriebe im November und Dezember 2020 temporär schließen mussten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch und sind ab sofort möglich.

Details zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe »

Förderprogramm für Gaststätten

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstützt die Gaststätten in Niedersachsen mit folgendem Programm.

Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank können die Gaststättengewerbe für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Hierzu zählen beispielsweise Heizkonzepte für den Außenbereich, neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik oder Trennwände.

NBank: Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe »  

Unterstützung für Kinos, Veranstaltungs- und Schaustellerbranche

Das Förderprogramm ist alle Unternehmen der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche bestimmt. Hierzu gehören Messebauer, Caterer, TontechnikerInnen, Beleuchter, BühnenbauerInnen sowie Betreiber und Betreiberinnen von Diskotheken. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bewilligung der Überbrückungshilfe II des Bundes.

Zur Mitteilung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums »

Zusätzlich stockt das Land Niedersachsen die Überbrückungshilfe mit eigenen Förderangeboten auf. Für die Gastronomie und die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche können mit dem Bewilligungsbescheid aus der Überbrückungshilfe II Fördermittel bei der NBank beantragt werden.

Weitere Informationen zur ergänzenden Förderung des Landes »

Überbrückungshilfen

Die Überbrückungshilfe des Bundes wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. Sie bietet direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Angebot richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen und an Freiberufler und Soloselbstständige.

Weitere Infos zur Überbrückungshilfe »

Die Steuerberaterkammer Niedersachsen hat eine Übersicht mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt, die sich bereit erklärt haben, bislang nicht beratene Unternehmen zu betreuen. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Steuerberaterkammer Niedersachsen: Bereitschaftsliste Überbrückungshilfen »

Außerdem hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Übersicht über die Soforthilfen für Unternehmen zusammengestellt.

Bundeswirtschaftsministerium: Übersicht über die Sofortmaßnahmen »

KfW-Sonderprogramm und Schnellkredite

Das KfW-Sonderprogramm 2020 bietet zusätzliche Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Großkonzerne. Um Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können jetzt KfW-Kredite beantragt werden.

KfW: Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft »

Zusätzlich hat die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand eingeführt.

Zum KfW-Schnellkredit 2020 »

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Weitere Informationen zur Förderung unternehmerischen Know-hows »

Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt zusätzlich kleine und mittlere Unternehmen und das Handwerk mit dem Förderprogramm "go-digital".

Bundeswirtschaftsministerium: Förderprogramm "go-digital" »

Insolvenzantragspflicht

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Januar 2021 für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht

Zu den Infos des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz »

Das Land Niedersachsen plant Hilfen explizit für Start-ups. Als Teil der geplanten Soforthilfen für die niedersächsische Wirtschaft stehen fünf Millionen Euro für die speziellen Bedarfe der Start-ups bereit.

Niedersächsisches Wirtschaftsministerium: Unterstützung für Start-ups »
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